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Erbrecht

Tragende Grundprinzipien des Erbrechts sind die Privaterbfolge, also der Übergang des Vermögens von privater Hand in private Hand, und die Testierfreiheit, also die Freiheit eines jeden zu bestimmen, wer in welchem Umfang sein Vermögen im Fall seines Todes erhalten soll.

Das Erbrecht ist mit dem Familienrecht eng verknüpft.

Meine Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet umfasst Ihre Beratung und gerichtliche wie außergerichtliche Vertretung

  • im Erbscheinverfahren
  • bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteils- oder Vermächtnisansprüchen
  • bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
  • bei Anordnung der Testamentsvollstreckung
  • bei der vorsorgenden Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag)