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Ehe- und Familienrecht

Meine Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet umfasst Ihre Beratung und gerichtliche wie außergerichtliche Vertretung

  • im Ehescheidungsverfahren oder im Verfahren zur Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • bei der Regelung der Folgesachen wie Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften)
  • bei der sonstigen Vermögensauseinandersetzung, etwa bei bestehenden gemeinsamen Schulden, bei der Auseinandersetzung des Miteigentums an Immobilien, Teilung des Haushalts, Zuteilung der Ehewohnung
  • bei der Regelung des Umgangs- und Sorgerechts in Abstammungsverfahren (Vaterschaftsanfechtung, Scheinvaterregress etc.) in Fragen des Trennungsunterhalts, des Kindesunterhalts oder des
    Unterhaltsanspruchs für den nichtehelichen Elternteil
  • bei der Verteidigung gegen Elternunterhaltsforderungen
  • bei der Gestaltung von Eheverträgen bzw. Trennungs- und
    Scheidungsfolgenvereinbarungen oder Partnerschaftsverträgen
  • zur Erlangung effektiver Hilfe zum Schutz vor häuslicher Gewalt
  • zur Regelung des Vermögensausgleichs nach beendeter nichtehelicher Lebensgemeinschaft

 

Ich trete engagiert und zielorientiert für Ihre Rechte ein; die Umsetzung Ihrer Interessen steht im Vordergrund. Doch Familie geht auch nach der Scheidung weiter. Eine erfolgreiche Scheidung hat daher drei klare Ziele:

fairer Interessenausgleich und nicht einseitiges Beharren auf Rechtspositionen
negative Auswirkungen auf die Kinder werden so weit wie möglich eingeschränkt
die Scheidung wird zum konstruktiven Bestandteil des Lebens

Zu meinen Aufgaben als Rechtsanwältin gehört es daher auch, Ihnen die richtige Verhaltensweise in der konkreten Situation nahezubringen; wer hartnäckig auf Paragrafen pocht, vergibt unter Umständen Chancen. Zugleich ist das Recht wesentlicher Bestandteil einer gelungenen Streitbelegung, die nur dann tatsächlich befrieden kann, wenn Sie sich vorab darüber klar werden konnten, wie die einzelnen Bereiche zusammenhängen und wie sich die beiderseitigen Rechtspositionen darstellen. Denn missglückt ist eine Scheidung auch dann, wenn ein Ehegatte aufgrund fehlender Beratung, aus Angst oder aus schlechtem Gewissen auf wesentliche Ansprüche verzichtet.

Frühzeitige, qualifizierte anwaltliche Beratung und Vertretung sind somit entscheidend und in Anbetracht der für einen juristischen Laien nicht zu erfassenden Komplexität des Familienrechts unumgänglich.