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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer und steht in einem engen Bezug zum Lohnsteuerrecht und Sozialversicherungsrecht. Es regelt zum einen das Recht des einzelnen Arbeitsverhältnisses (Individualarbeitsrecht), zum anderen die einheitliche Gestaltung von Arbeitsbedingungen (kollektives Arbeitsrecht). Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsrecht sind der Arbeitsgerichtsbarkeit zugewiesen.

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung

  • bei Abschluss von Arbeitsverträgen und deren Änderung oder Beendigung (Kündigungsschutzklage, Aufhebungsvereinbarung etc.),
  • bei der Geltendmachung und Abwehr von Lohnforderungen und
  • bei der Erstellung oder Berichtigung von Arbeitszeugnissen.